Gesetzlich Pflicht
Pflicht ist Pflicht. Der Anbieter ist deine Wahl.
Diese Versicherungen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Frage ist nicht ob, sondern bei wem und zu welchen Konditionen.
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Du bist entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert oder privat versichert (PKV). Die Wahl zwischen GKV und PKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. ab einer bestimmten Einkommensgrenze als Angestellter oder als Selbständiger). Der Wechsel in die PKV ist oft eine Einbahnstraße und sollte gut durchgerechnet sein, weil PKV-Beiträge im Alter überproportional steigen können. Rechtsgrundlage: §193 Abs. 3 VVG.
Mehr Details zu Krankenversicherung (GKV oder PKV)Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zulässt, muss eine Kfz-Haftpflicht haben. Sie deckt Schäden, die du mit deinem Fahrzeug an anderen verursachst. Personen-, Sach- und Vermögensschäden können bei einem schweren Unfall leicht in die Millionen gehen, deshalb gibt es hier überhaupt keine Diskussion. Anbieter und Tarif sind frei wählbar, die Deckungssummen sind gesetzlich als Mindestwerte vorgegeben (in der Praxis höhere Summen empfehlenswert). Rechtsgrundlage: Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
Mehr Details zu Kfz-HaftpflichtversicherungSchäden, die ein Hund verursacht (Biss, Verkehrsunfall durch Überqueren der Straße, Beschädigung fremden Eigentums), sind nicht über die private Haftpflicht mitversichert. In vielen Bundesländern ist eine separate Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig von der Pflicht ist sie für jeden Hundehalter dringend zu empfehlen, weil Schadenersatz bei einem Personenschaden schnell sechsstellig werden kann.
* Generelle Pflicht für alle Hunde: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Bremen ab 01.07.2026). Pflicht nur für bestimmte Hunde (Listenhunde, gefährliche oder große Hunde): Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen. Keine gesetzliche Pflicht: Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026, Bundesländer können Regelungen ändern. Im Zweifel bei der zuständigen Behörde prüfen.
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